Eintauchen in die Stille
Ausbildung zum Entspannungstherapeut
Zielgruppe:
Personen mit einer staatlich anerkannten Ausbildung aus dem Bereich der psychosozialen Gesundheit, wie Psychologen, Pädagogen, Sozialpädagogen, Erzieher, Heilpädagogen, Physiotherapeuten. Ergotherapeuten, Krankenschwestern u.a.Jeder, der sich beruflich in eigener Praxis oder an Bildungswerken, Volkshochschulen und allen Einrichtungen für Gesundheit, Stressmanagement und Prävention engagieren möchte.
Ausbildungsziel:
Die Teilnehmenden erwerben die Qualifikation der therapeutischen Intervention mittels moderner Entspannungsverfahren sowie die Fähigkeit zu deren Ausbildung und Lehre.Dauer:
96 Unterrichtseinheiten in Präsenzzeitdavon 8 UE häusliches Erarbeiten und Supervision
Seminarleiterschein für Autogenes Training (AT) 32 UE
Seminarleiterschein Progressive Muskelrelaxation (PMR) 32 UE.
Hypnose, Qi Gong, Klangtherapie und Meditation 32 UE.
Gebühr:
1500,- € inkl. AusbildungsscriptEbenso enthalten sind Einweisungen in das von der ZPP zertifizierte Konzept Autogenes Training und in das zertifizierte Konzept Progressive Muskelentspannung. Mit den ID-Nummern der Konzepte, die sie bekommen, ist auch eine Zertifizierung bei der Zentralen Prüfstelle leicht durchzuführen.
Nach den neuesten Leitlinien der gesetzlichen Krankenkassen vom 11.Dezember 2023 sind nur noch jeweils 32 UE je Verfahren notwendig um anerkannt zu werden.
Somit ist die Ausbildung dieser Intensivwoche nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V Primäre Prävention und Gesundheitsförderung bei den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.
Inhalte:
Entspannungsverfahren- Theorien der Entspannungstechniken
- Grundlagen der Psychologie und therapeutischer Interventionstechniken mittels moderner Entspannungsverfahren
- Interventionsmöglichkeiten und Erfahrungen aus der Praxis
- Physiologische und psychologische Aspekte der Entspannung
- Selektionsverfahren
- Anwendung von Equipment
- Durchführung und Gestaltung von Entspannungsseminaren
- Therapieeinzelsitzungen
- Anamneseverfahren
- Zukunftsperspektiven der Entspannungsverfahren
- Rechtliche Aspekte / Gesetzliche Grundlagen
- Individuelles Einzelcoaching
Progressive Muskelentspannung Seminarleiterschein
- Ursprung
- Vorbereitung einer Sitzung
- Anwendungsbereiche/Indikationen - Kontraindikation
- Gruppenregeln
- Feedback
- Anweisung zum Anspannen der 16 Muskelgruppen
- Abfolge der Anweisungen während der Übung
- Reduktion auf 7 bzw. 4 Muskelgruppen
- Vergegenwärtigung
- Zählen
- Zeitplan eines PMR Kurses
- Häufig auftretende Schwierigkeiten
Autogenes Training - Seminarleiterschein
- Einsatzbereiche
- Rahmenbedingungen
- Kursablauf
- Formelhafte Vorsätze
- Schritte zur persönlichen Formel
- AT-Zustand
- Definition
- Verknüpfungshinweise
- Autogene Entladungen und Begleiterscheinungen
- Mittelstufe des AT, Formelhafte Vorsatzbildung
- Anwendungsgebiete bei Krankheiten
- AT Oberstufe nach Prof Schultz
- Autogene Meditation
- Farbe, Eigenfarbe, Farbverlauf, Bild, Form….etc. entstehen lassen
- Bewusstseinserweiterung
- spirituelle Entwicklung
Klangpädagogik
- Wirkungen von Klängen
- Klangschalen in der therapeutischen Praxis
- Klangliege und Monochord als Instrumente zur Tiefenentspannung
- Der Gong und Imagination
- Phantasiereisen im Rahmen der Klangpädagogik
- Einsatz der Stimme
- Affirmationen
- Verbindung der Entspannungsverfahren mit Klängen
Meditation
Stille Meditation
- Atem-Meditation
- Übungen der Achtsamkeitsmeditation MBSR
Meditative Bewegungsformen
- Qi Gong
Einfache Bewegungsformen wie die Harmonieübungen
- Yoga
dynamische Herzchakra Meditation
Qualifizierung:
Jeder Teilnehmer bereitet eine Entspannungssequenz vor für eine zuvor festgelegte Gruppe. Dabei wird begründet, warum welcher Ablauf gewählt wird.Dauer der Sequenz 60 Minuten.
Die Sequenz wird schriftlich ausgearbeitet und mit dem Seminarleiter besprochen.
Zertifikat:
Die Auszubildenden erhalten ein Zertifikat mit ausgewiesener Anzahl der Unterrichtseinheiten.Entspannungspädagoge/in
mit Seminarleiterschein für Autogenes Training
und Progressive Muskelrelaxation
Die erworbene Qualifikation entspricht den Vorgaben der Krankenkassen bzw. der Kassenärztlichen Vereinigung. Somit werden die absolvierten Unterrichtseinheiten unter der Maßgabe einer Einzelfallprüfung bei bestehender Grundqualifikation von den Krankenkassen hinsichtlich des § 20 SGB V (Primärprävention) im Bereich übender und suggestiver Techniken als spezifische Qualifikation grundsätzlich anerkannt.