lauschen- spüren- klingen
Klangpädagoge für Kinder und Jugendliche
Zielgruppe:
Pädagogen, Erzieherinnen, Therapeuten, alle Personen die in ihrem beruflichen Umfeld mit Kindern arbeiten und einen tieferen Einblick in den Bereich der Klangarbeit mit Kindern nehmen möchten.Für Entspannungstherapeuten, die die Klangarbeit in Verbindung mit den Entspannungsverfahren für Kinder im Rahmen der Prävention anwenden möchten.
Ausbildungsziel
Die Befähigung der Auszubildenden- für ein tiefes Verständnis der Wirkungen der Klänge bei Kindern
- zur Gestaltung eines eigenen Entspannungskursangebots mit Klanginstrumenten für Kinder
- Klangschalen und andere Klanginstrumente in einer individuellen therapeutischen Sitzung anzuwenden
Inhalte:
- Grundlagenwissen über die Instrumente und deren Wirkungen
- Fertigkeiten in Spielweisen der Instrumente
- Verschiedene Methoden der Klangmassage mit Klangschalen
- Klangräume gestalten und Oasen der Stille schaffen
- Einsatz von Fantasiereisen, Charakteristika und therapeutische sowie pädagogische Möglichkeiten.
- Mit Klängen in die Bewegung gehen
- Malen und Gestalten mit Klängen
- Einsatz zur Steigerung der Lernmotivation und Konzentration
Dauer:
Die Ausbildung umfasst 34 UnterrichtseinheitenGebühr:
In diesem Jahr kombiniertes Seminar mit Entspannungspädagogik für Kinder850,- €
Zertifikat:
Die Auszubildenden erhalten ein Zertifikat mit ausgewiesener Anzahl der Unterrichtseinheiten und der Inhalte. Die abschließende Bezeichnung lautet:für Kinder und Jugendliche”
Die erworbene Qualifikation kann grundsätzlich bundesweit namentlich geführt und z. B. in selbstständiger Arbeit, in eigener Praxis oder im Auftrag beruflich ausgeübt werden.
Jeder Teilnehmer erhält ein Basisskript in dem die Unterrichtsinhalte dargestellt sind, sowie ausreichend Material zur eigenen Vertiefung und Nacharbeit.
Teilnehmer mit bestehender Grundqualifikation und einem Seminarleiterschein für Autogenes Training oder Progressiver Muskelentspannung können die erworbenen Qualifikationen im Rahmen der Primärprävention nach §20 SGB anwenden.